Sozialgericht

Stehen Sie im Rechtsstreit mit dem Rententräger (z. B.
BfA, LVA) und sind psychische Erkrankungen , wie
Depressionen, Ängste, Phobien, Zwänge, Somati-
sierungsstörungen oder chronische Schmerzsyn-
drome, im Vordergrund und bedingen diese Ihre
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, so ist ein psychia-
trisch-psychotherapeutisches Gutachten erforderlich,
das in der Regel vom Gericht in Auftrag gegeben wird.

Durch langjährige psychotherapeutische Gutachten-
tätigkeit im Gesundheitsamt, verfüge ich über einen
umfangreichen Erfahrungsschatz. Gern bin ich bereit, in
Widerspruchsverfahren für Sie tätig zu werden.