Finanzierung |
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Die Finanzierung der Psychotherapie erfolgt ent- sprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sind Sie in einer Privatkasse versichert und/oder Beihilfe fähig, so wird die Therapie in der Regel nach Einholen eines Gutachtens in anonymisierter Form nach den Psychotherapierichtlinien übernommen. Allgemeine Kassen und Ersatzkassen kann ich nicht abrechnen, da ich in leitender, beamteter Funktion stehe. |
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