Finanzierung

Die Finanzierung der Psychotherapie erfolgt ent-
sprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Sind Sie in einer Privatkasse versichert und/oder
Beihilfe fähig, so wird die Therapie in der Regel nach
Einholen eines Gutachtens in anonymisierter Form
nach den Psychotherapierichtlinien übernommen.

Allgemeine Kassen und Ersatzkassen kann ich nicht
abrechnen, da ich in leitender, beamteter Funktion
stehe.