Betreuungsrecht

>Grundsätzlich gehen die Wünsche des Betreuten vor
denen des Betreuers.

>Mit dem Einsatz eines Betreuers geht nicht die Ge-
schäftsfähigkeit der betreuten Person verloren.

>Grundsätzlich besitzen Betreute das Wahlrecht
und gelten vor Gericht als verfahrensfähig.

Zur rechtlichen Feststellung einer Betreuung ist ein
nervenärztliches Gutachten zur Klärung des Umfangs
der Betreuung sowie zur Geschäftsfähigkeit erforder-
lich.
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