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> Grundsätzlich
gehen die Wünsche des Betreuten vor
denen des Betreuers.

> Mit
dem Einsatz eines Betreuers geht nicht die Ge-
schäftsfähigkeit
der betreuten Person verloren.

> Grundsätzlich
besitzen Betreute das Wahlrecht
und gelten vor
Gericht als verfahrensfähig.

Zur rechtlichen Feststellung einer Betreuung ist ein
nervenärztliches Gutachten zur Klärung des Umfangs
der Betreuung sowie zur Geschäftsfähigkeit erforder-
lich. |