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Der eingesetzte Betreuer darf nur solche Entschei-
dungen treffen, die der Betroffene nicht mehr fällen
kann. Die noch vorhandenen Fähigkeiten der betreuten
Person sollen auf diese Weise berücksichtigt werden.

Wichtige Regelungen aus dem neuen Betreuungs-
recht:

> Der
Betreuer ist nur für solche Aufgaben zuständig,
die tatsächlich
anfallen und die der Betroffene nicht
ohne gesetzlichen
Vertreter ausüben kann. Diese
Aufgabenkreise
gelten nicht mehr pauschal, sondern
sind individuell
festzulegen. |